Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2025 · LEONAS e.K. — Marke: mediaprinz®

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich & Vertragspartner
  2. Vertragsschluss & Angebote
  3. Leistungsumfang & Mitwirkungspflichten
  4. Vergütung & Zahlungsbedingungen
  5. Urheber- & Nutzungsrechte
  6. Vertraulichkeit & Datenschutz
  7. Haftung & Gewährleistung
  8. Laufzeit & Kündigung
  9. Änderungen der AGB
  10. Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der LEONAS e.K., Neckarsulmer Str. 59, 74076 Heilbronn (nachfolgend „Agentur"), die unter der Marke mediaprinz® tätig ist, und ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend „Auftraggeber").

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss & Angebote

Angebote der Agentur sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

Angebote sind — sofern nicht anders angegeben — 30 Tage gültig.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

§ 3 Leistungsumfang & Mitwirkungspflichten

Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Projektvertrag oder dem vereinbarten Briefing. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden separat berechnet.

Die Agentur erbringt insbesondere folgende Leistungen: Performance Marketing, Marketplace Management (Amazon, eBay, Otto, Kaufland), KI-Automatisierung & Marketing, SEO & Content, Web- & App-Entwicklung, Branding & Corporate Design sowie Sales-Strategien.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Agentur bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen in zumutbarem Umfang zu unterstützen, insbesondere:

Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Agentur. Aus solchen Verzögerungen entstandene Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

Subunternehmer

Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortlichkeit der Agentur gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen

Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem vereinbarten Projektvertrag. Alle Preise verstehen sich — sofern nicht anders angegeben — als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Fälligkeit & Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot keine andere Fälligkeit vereinbart wurde.

Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen ab 2.000 € netto ist die Agentur berechtigt, folgende Zahlungsplan anzuwenden:

Verzug

Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Monatliche Retainer

Bei laufenden monatlichen Vereinbarungen (Retainer) wird die monatliche Vergütung jeweils zu Monatsbeginn fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Drittkosten

Drittkosten (z. B. Werbebudgets, Lizenzgebühren, Stockmaterial, externe Tools) sind nicht in der Agenturvergütung enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt oder direkt vom Auftraggeber getragen.

§ 5 Urheber- & Nutzungsrechte

Rechte der Agentur

Alle im Rahmen eines Auftrages erstellten Werke (Texte, Grafiken, Konzepte, Code, Designs etc.) sind urheberrechtlich geschützte Leistungen der Agentur. Die vollständige Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang der vereinbarten Vergütung.

Einräumung von Nutzungsrechten

Mit vollständiger Zahlung räumt die Agentur dem Auftraggeber die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen, nicht-exklusiven Nutzungsrechte ein. Die Übertragung auf Dritte bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Referenzrecht

Die Agentur ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

Bereitgestellte Materialien

Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien (Logos, Texte, Bilder etc.) frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Auftraggeber stellt die Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

§ 6 Vertraulichkeit & Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen — insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Strategien und Know-how — streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Vertragsende.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Vorgaben der DSGVO. Soweit die Agentur im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

§ 7 Haftung & Gewährleistung

Haftungsumfang

Die Agentur haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) uneingeschränkt.

Für sonstige Schäden haftet die Agentur nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Ausschluss von Erfolgshaftung

Die Agentur schuldet grundsätzlich die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. spezifische Umsätze, Rankings, Conversion-Raten). Prognosen und Prognoseberechnungen sind Schätzungen auf Basis verfügbarer Daten und stellen keine verbindlichen Zusagen dar.

Drittanbieter & Plattformen

Die Agentur haftet nicht für Einschränkungen, Änderungen oder Ausfälle von Diensten Dritter (z. B. Amazon, Google, Meta, eBay), auf die die Agentur keinen Einfluss hat.

Mängelrüge

Mängel sind der Agentur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme oder Kenntnis des Mangels schriftlich anzuzeigen. Die Agentur hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen.

§ 8 Laufzeit & Kündigung

Projektverträge

Projektverträge mit einmaligen Leistungen enden mit der vollständigen Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen.

Laufende Verträge (Retainer)

Laufende monatliche Verträge (Retainer) werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine feste Laufzeit vereinbart ist. Laufende Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden.

Mindestlaufzeiten

Sofern eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ausgeschlossen.

Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug ist und trotz Mahnung mit Nachfristsetzung nicht zahlt.

Folgen der Kündigung

Bei Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Angezahlte Beträge werden mit noch offenen Forderungen verrechnet.

§ 9 Änderungen der AGB

Die Agentur behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bestehende Verträge werden von Änderungen dieser AGB nicht berührt. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Website der Agentur einsehbar.

§ 10 Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Heilbronn.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.

Schriftform

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformabrede selbst. E-Mail gilt als Schriftform im Sinne dieser AGB.

Kontakt: LEONAS e.K. · Neckarsulmer Str. 59 · 74076 Heilbronn · hello@mediaprinz.de · Tel: 07131 – 618 7878